Knicken, lochen, abheften!
Ist das das Resümee der Antwort des SMUL auf den Offenen Brief des SPD OV Grimma?
Ja und Nein!
Zum einen wird deutlich gesagt:
„Grundsätzlich ist die Abwasserentsorgung eine öffentliche, kommunale Pflichtaufgabe. Mit dieser Verpflichtung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Gemeinden bzw. die Zweckverbände für die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung zuständig sind. Eine willkürliche Entlassung der Aufgabenträger aus dieser Pflicht und Abwälzung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Bürger ist mit der geltenden Rechtslage und der Abwasserpolitik des Freistaates Sachsen nicht vereinbar.“
Zum anderen wird nicht zur Kenntnis genommen, dass genau das zurzeit durch den VVGG geschieht.
Der Versorgungsverband setzt zur Abschreckung sehr hohe Baukosten an, spricht von „freiwilligen Baukostenzuschüssen“ (lässt den Bürger im
Unklaren, was eine solche Formulierung juristisch bedeutet), informiert nicht ausreichend über die Sensibilität biologischer Kläranlagen und die entsprechenden Wartungsauflagen, überzieht einzelne Bürger per Zustellungsurkunde mit Zwangsgeldforderungen in Höhe von 1500,00 €.
Ist es das, was die Staatsregierung, was das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft mit der Gesetzesinitiative will?
Oder wird hier nur der Schwarze Peter von der Staatsregierung auf die Versorgungsverbände verschoben?
Auf jeden Fall werden wir nicht aufhören, die praktizierte „Lösung“ als das zu bezeichnen, was sie ist: eine Mogelpackung!
Klaus-Dieter Tschiche
SPD Stadtrat in Grimma
Die Antwort des SMUL auf unseren Offenen Brief finden Sie hier!